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Dokument-ID: 678329
5.1.1 Der Begriff der „Dienstleistung“
Dienstleistungen im Sinne der Bestimmungen des AEUV sind Leistungen, welche in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit der Personen unterliegen.