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Dokument-ID: 962283
3.4.3 Den Gesellschafter hinsichtlich des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens treffende Verpflichtungen
Hat die Krise des Unternehmens ein gewisses – unten näher zu beschreibendes – Stadium erreicht, so besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung.