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Dokument-ID: 272298
1.2.5 Wie lange bleibt der Anbietende „im Wort“?
In den vorhergehenden Kapiteln wurden nun die Willenserklärungen „Angebot“ und „Annahme“ als Elemente des Abschlusses eines Gesellschaftsvertrages umfassend erörtert; als nächster Punkt ist die Frage zu behandeln, welcher Zeitraum zwischen dem Zugang des Angebots an den Anbotsempfänger und der Annahme dieses Angebots liegen darf (wie lange der Anbietende „im Wort“ bleibt).