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Dokument-ID: 391033
1.2.7 Tierärzte
Die Berufsvertretung der Tierärzte hat von der Ausnahmebestimmung hinsichtlich der Krankenversicherung Gebrauch gemacht. Tierärzte haben daher verpflichtend eine der folgenden Versicherungsformen für ihre Krankheitsvorsorge zu wählen: