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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.12.4 Exkurs: Austrittskündigung

Das gesetzliche Leitmodell der Kommanditgesellschaft kennt keine Austrittskündigung; im Gesellschaftsvertrag kann – gewissermaßen als eine Vorziehung des Fortsetzungsbeschlusses in den Gesellschaftsvertrag – anstelle der gesetzlichen Auflösungskündigung eine Austrittskündigung vereinbart werden, also ein Gestaltungsrecht des Gesellschafters, durch dessen Ausübung

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