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Dokument-ID: 649135
6.1.2 Die zur Errichtung der Gesellschaften erforderlichen Dokumente
Zur Errichtung der Gesellschaften (Eintragung derselben in das Firmenbuch sind) bestimmte Dokumente erforderlich:
- Der Gesellschaftsvertrag der Komplementär-GmbH in Notariatsaktsform (qualifizierte elektronische Signatur zulässig) (bezüglich der GmbH & Co KG braucht der Gesellschaftsvertrag nicht in Urkundenform dem Firmenbuchantrag beigelegt zu werden, da dieser Vertrag – wie oben ausgeführt – gar nicht der Schriftform bedarf)
- Die Bankbestätigung gem § 10 Abs 3 GmbHG hinsichtlich der Einzahlung der in bar zu leistenden GmbH-Stammeinlagen
- Die Musterzeichnungen der Geschäftsführer der GmbH respektive der geschäftsführenden Gesellschafter der GmbH & Co KG
- Firmenbuchanmeldung hinsichtlich der GmbH (von allen Geschäftsführern beglaubigt zu unterzeichnen)
- Firmenbuchanmeldung hinsichtlich der GmbH & Co KG (von allen Gesellschaftern – auch den Kommanditisten – beglaubigt zu unterzeichnen)
- Wenn erforderlich das Gutachten der Wirtschaftskammer bezüglich des Firmenwortlauts
- Eventuell Antrag betreffend die Neugründungsförderung (siehe unten)