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Georg Prchlik - Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.5.2 Formvorschriften betreffend letztwillige Verfügungen

Wie bereits oben angesprochen, versucht der Gesetzgeber, durch Formvorschriften sicherzustellen, dass dem Verstorbenen kein „unwahrer“ Wille unterschoben werden kann.

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