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Walter Mika - Cornelia Perzinger - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Unfallversicherung

Das Prinzip der Mehrfachversicherung gilt im Bereich der Unfallversicherung uneingeschränkt. Die Unfallversicherungspflicht besteht für jeden Erwerbstätigkeitsbereich gesondert und mehrfach. Im selbstständigen Bereich wird die Prämie in Form des Jahrespauschalbetrages (voraussichtlicher Wert 2026: EUR 12,95), bei den unselbstständig Erwerbstätigen in Höhe von 1,1 % vom Bruttogehalt bis zur Höchstbeitragsgrundlage entrichtet.

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