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Dokument-ID: 391648
6.2.1 Anmeldung von Personengesellschaften
Personengesellschaften werden durch ihren bzw ihre gesellschaftsrechtlichen Vertreter persönlich bei einem Finanzamt zu FinanzOnline angemeldet. Es genügt, ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis auf zu suchen, es muss nicht das für die Gesellschaft zuständige Finanzamt sein.