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Dokument-ID: 1019253
2.7.2 Der Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
In der Bilanz sind gem § 198 Abs 1 UGB
- das Anlage- und das Umlaufvermögen,
- das Eigenkapital,
- die Rückstellungen,
- die Verbindlichkeiten sowie
- die Rechnungsabgrenzungsposten
gesondert auszuweisen und unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der ordentlichen Buchführung aufzugliedern.