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Dokument-ID: 1009338
10.11.1 Allgemeines
Hier ist zunächst auf den Unterschied zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter einzugehen:
Unter einem Verantwortlichen versteht man jene natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.