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Dokument-ID: 391723
6.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils kann in folgenden Formen auftreten:
- Veräußerung des Mitunternehmeranteils durch den ausscheidenden Gesellschafter an einen neu eintretenden Gesellschafter
- Veräußerung des Mitunternehmeranteils an verbleibende Gesellschafter und Anwachsen des Anteils des ausscheidenden Gesellschafters bei den verbleibenden Gesellschaftern
- Der Gesellschaftsanteil wird zwar von schon bisher Beteiligten übernommen, jedoch nicht von allen bzw nicht im Verhältnis ihrer Beteiligung.
- Eintritt eines neuen Gesellschafters: Der neu eintretende Gesellschafter erwirbt Bruchteile der Anteile der Altgesellschafter, bei diesen liegt eine teilweise Veräußerung vor.