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Walter Mika | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.1 Bilanzausweis

Der Gesellschafter einer Personengesellschaft hat die Anteile an der Gesellschaft in seiner Bilanz auszuweisen, wenn die Beteiligung zu einem Betrieb gehört und dieser Betrieb zur doppelten Buchführung verpflichtet ist. Hierbei sind die Begriffe „Beteiligungen“ und „Anteile an verbundenen Unternehmen“ zu unterscheiden:

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