Neu
Dokument-ID: 899173
7.6.4 Berechnung des Pflichtteilsanspruchs (Berücksichtigung von Zuwendungen und Schenkungen)
Auf Antrag eines Pflichtteilsberechtigten wird zur Ermittlung des Pflichtteils die gesamte Verlassenschaft genau beschrieben und geschätzt. Die Schätzung hat auf den Todestag des Verstorbenen abzustellen. Bis zur Erfüllung des Geldpflichtteils stehen dem Pflichtteilsberechtigten die gesetzlichen Zinsen zu.