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Georg Prchlik | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.7 Besonderer Zusammenhang zwischen dem Erbrecht und dem Recht der Personengesellschaften

Zwischen dem Recht der Personengesellschaften einerseits und dem Erbrecht andererseits besteht ein besonderer Konnex, welcher sich auf

  • das Recht der Pflichtteilsansprüche und
  • das Bestreben mancher letztwillig Verfügender, Pflichtteilsansprüche trotz Erwägungsgrundes zu eliminieren,

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