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Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.7.3 Eintritt eines neuen Gesellschafters

Allgemeines

Auch der Eintritt eines neuen Gesellschafters ist steuerlich als Veräußerung von Mitunternehmeranteilen zu beurteilen. Der neu eintretende Gesellschafter erwirbt Bruchteile der Anteile der Altgesellschafter. Bei diesen kommt es zur teilweisen Veräußerung. Gemeint ist hier nur der Eintritt eines neuen Gesellschafters, der nicht an die Stelle eines ausscheidenden Gesellschafters tritt, sondern die Zahl der Gesellschafter erhöht.

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