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Dokument-ID: 391194
2.4.4 Korridorpension
Pensionsantrittsalter
Ein Pensionsantritt ist ab Vollendung des 62. Lebensjahres möglich.
Die Korridorpension kommt für Männer, geb ab 01.01.1944, in Betracht. Frühere Jahrgänge können noch eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer in Anspruch nehmen.