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Dokument-ID: 659373
4.2 Pensionsversicherung
Im Bereich der Pensionsversicherung kommt es zur Mehrfachversicherung, wenn mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden. Die Mehrfachversicherung ist allerdings dadurch beschränkt, dass insgesamt (aus allen Erwerbstätigkeiten zusammen) nur Beiträge von der Höchstbeitragsgrundlage geleistet werden müssen.