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Dokument-ID: 623004
2.5 Selbständigenvorsorge
Seit 01.01.2008 gibt es auch für Selbständige eine Leistung von einer Betrieblichen Vorsorgekasse (BVK).
Die angesparten Beträge können
- in Form einer monatlichen Zusatzpension steuerfrei oder
- als einmaliger Barbetrag steuerbegünstigt ausbezahlt werden.