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Dokument-ID: 391504
6.1.3 Negatives Kapitalkonto eines Mitunternehmers
Als Veräußerungsgewinn ist zumindest der Betrag des negativen Kapitalkontos des ausscheidenden Mitunternehmers anzusehen, das er nicht auffüllen muss (§ 24 Abs 2 EStG).