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Dokument-ID: 391443
6.1 Ermittlung und Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
Zu den betrieblichen Einkunftsarten werden in den §§ 21–23 EStG jeweils auch die Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG gerechnet. § 24 EStG modifiziert einerseits die allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften und ordnet andererseits eine begünstigte steuerliche Behandlung für derartige Gewinne an.