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Dokument-ID: 877517
2 Umgründung im weiteren Sinne
Im weiteren Sinne gebraucht, umfasst der Begriff der Umgründung alle auf der Grundlage des Gesellschaftsrechtes erfolgenden Umstrukturierungen von Unternehmen, von der Umwandlung einer Offenen Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft bis zur Fusionierung zweier Aktiengesellschaften.