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Dokument-ID: 390280
3.6.6 Überschussermittlung gem § 15 EStG
Außerbetriebliche Einkunftsarten
Bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten ergeben sich die Einkünfte aus dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Betrieblich sind nur die Einkunftsarten Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie selbstständige Arbeit, außerbetrieblich die übrigen vier Einkunftsarten: