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Dokument-ID: 389935
2.4.2 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 22 EStG)
Hierunter fallen hauptsächlich die freiberuflichen Tätigkeiten. Dies sind etwa Einkünfte
- aus wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit,
- von Ziviltechnikern,
- von Ärzten, Tierärzten, Dentisten,
- von Rechtsanwälten, Patentanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern,
- von Unternehmensberatern, Versicherungsmathematikern, Schiedsrichtern im Schiedsgerichtsverfahren,
- von Bildberichterstattern, Journalisten, Dolmetschern und Übersetzern,
- von Psychologen, Hebammen oder selbstständig im medizinisch-technischen Dienst tätigen Personen.