8.9 Geltungsdauer der Regelung
Die Förderungsrichtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ tritt mit 11. August 2020 in Kraft und ist bis zur ordnungsgemäßen Auszahlung oder sonstigen Beendigung der letzten, auf Grundlage dieser Förderungsrichtlinie gewährten, Förderung anzuwenden. Auf Basis dieser Richtlinie kann über förderungsfähige Investitionen bis 30. April 2021 entschieden werden. Anträge können bis 28. Februar 2021 gestellt werden. Zuschussauszahlungen müssen bis spätestens 30. Juni 2024 erfolgen. Allfällige Änderungen während der Geltungsdauer werden samt Übergangsbestimmungen in gleicher Weise wie diese Richtlinie in Kraft gesetzt und verlautbart.