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Dokument-ID: 1079184
8.1 Zielsetzung des Investitionsprämiengesetzes
Prinzipielle Zielsetzung
Das vom Gesetzgeber mit der COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen verfolgte Ziel ist es, unabhängig von der Unternehmensgröße durch die Vergabe von nicht rückzahlbaren Zuschüssen (also nicht bloß von irgendwie begünstigten Darlehen, sondern durch „echte“, dauerhaft beim Empfänger verbleibende Förderzahlungen) für Investitionen