2.2 Die Personengesellschaft in der Systematik der österreichischen Einkommensbesteuerung
Abgrenzung EStG/KStG
Das Einkommen natürlicher Personen wird durch die Einkommensteuer erfasst, das Einkommen juristischer Personen (nicht Personengesellschaften!) durch die Körperschaftsteuer. Bereits aus dieser Einteilung ist die Problematik der Einkommensbesteuerung der Personengesellschaften ersichtlich. Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, keine Körperschaft. Das Körperschaftsteuergesetz ist daher schon dem Namen nach nicht für diese Rechtsform(en) gedacht. Andererseits ist die Personengesellschaft keine natürliche Person. Manche Formen sind lose Vereinigungen von natürlichen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Es bereitet keine Probleme, die Einkünfte und die damit zusammenhängende Besteuerung direkt diesen Personen zuzurechnen. Andere Ausprägungen der Personengesellschaften besitzen aber in vielen Bereichen des juristischen und wirtschaftlichen Lebens umfangreiche Teilrechtsfähigkeit. Die direkte Zurechnung der Einkünfte an die dahinter stehenden Personen erscheint hier problematisch.