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Dokument-ID: 1067318
3.5.2 „Steuerschonende Maßnahmen“ als Problemfaktor
Betrachtet man „steuerschonende Maßnahmen“ von einem rein rechtsdogmatischen Standpunkt, dann erscheinen sie unproblematisch: Das Vorgehen des betreffenden Unternehmers ist formal korrekt, er verletzt keine gesetzlichen Bestimmungen, sondern vermeidet lediglich durch eine raffinierte Methodik steuerrechtliche Anknüpfungspunkte.