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Neu Dokument-ID: 391482

Cornelia Perzinger - Walter Mika - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.5 Übersicht Mehrfachversicherung

ASVG + ASVG

GSVG + ASVG

KV

Mehrfachversicherung

Gleichzeitig zwei oder mehrere Dienstverhältnisse: KV jedes Mal bis Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 Abs 2 ASVG)

Für überschreitenden Betrag Antrag auf Rückerstattung binnen drei Jahren

Antrag auf Befreiung von Zahlungspflicht bzw Differenzvorschreibung (§ 35a bzw § 27 Abs 7 iVm §§ 26 Abs 4 und 25 Abs 5 GSVG)

Wenn dieser Antrag nicht gestellt wurde: Für überschreitenden Betrag Antrag auf Rückerstattung binnen drei Jahren (ab 2000 4 %)

PV

Mehrfachversicherung

Für überschreitenden Betrag Antrag auf Rückerstattung; keine zeitliche Befristung für Antragsstellung (45 % der DN + DG) (§ 70 Abs 2 ASVG)

Mehrfachversicherung

Antrag auf Befreiung

Wurde Befreiung nicht beantragt, Beitragsrückerstattung ohne zeitliche Befristung (§ 127b Abs 2 GSVG)

AlV

Mehrfachversicherung

Rückerstattung von doppelt einbezahlten Beiträgen über der Höchstbeitragsgrundlage binnen drei Jahren möglich (3 %)

Keine Mehrfachversicherung in der Arbeitslosenversicherung gegeben

UV

Mehrfachversicherung

Mehrfachversicherung uneingeschränkt; UV-Schutz jeweils für das versicherte Beschäftigungsverhältnis

Mehrfachversicherung

Mehrfachversicherung uneingeschränkt; UV-Schutz jeweils für das versicherte Beschäftigungsverhältnis

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