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Dokument-ID: 386298
6.4 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Personengesellschaft ist kein Ertragsteuersubjekt
Das bedeutet, dass der in einem Wirtschafts-/Kalenderjahr erzielte Gewinn/Verlust nicht bei der Gesellschaft selbst besteuert wird, sondern unmittelbar bei ihren Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer Beteiligung. Bei den Personensteuernsetzt die Steuer unmittelbar bei den Gesellschaftern oder Mitunternehmern an.