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FORUM Media (red) - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Personengesellschaft ist kein Ertragsteuersubjekt

Das bedeutet, dass der in einem Wirtschafts-/Kalenderjahr erzielte Gewinn/Verlust nicht bei der Gesellschaft selbst besteuert wird, sondern unmittelbar bei ihren Gesellschaftern nach Maßgabe ihrer Beteiligung. Bei den Personensteuernsetzt die Steuer unmittelbar bei den Gesellschaftern oder Mitunternehmern an.

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