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Dokument-ID: 386124
6.2 Umsatzsteuer
Allgemeines
Die Tatbestände des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1994) knüpfen mit wenigen Ausnahmen an den Begriff des Unternehmers an. Der Unternehmer ist Schuldner der Umsatzsteuer, ihn treffen die entsprechenden steuerlichen Pflichten hinsichtlich der Aufzeichnung und buchmäßigen Nachweise, der Rechnungsausstellung, der Voranmeldung, Erklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer. An die Unternehmereigenschaft ist aber auch die begünstigende Rechtsfolge des Vorsteuerabzugs geknüpft.