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Dokument-ID: 119788
Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG)
§ 20a. Benützung der Sammelbehälter für den öffentlichen Gebrauch
Die auf öffentlichem Grund für den öffentlichen Gebrauch bereitgestellten Sammelbehälter für Müll sind ausschließlich für im Freien anfallenden Müll, einschließlich Hundekot, zu verwenden.