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Neu Dokument-ID: 044771

Vorschrift

Deponieverordnung 2008 (DVO 2008)

Inhaltsverzeichnis

6. Abschnitt
Deponietechnik

§ 25. Standsicherheit

idF BGBl. II Nr. 39/2008 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2008

Durch geotechnische Untersuchungen und Berechnungen ist nachzuweisen, dass der Deponiekörper und sein Untergrund langfristig stabil bleiben und keine unzulässigen Verformungen auftreten, die insbesondere Deponiebasisdichtungs-, Basisentwässerungs- oder Entgasungssysteme von Inertabfall-, Baurestmassen-, Reststoff- oder Massenabfalldeponien beeinträchtigen. Dabei sind auch Gewicht und Eigenschaften der abzulagernden Abfälle und Zeit- und Witterungseinflüsse zu berücksichtigen. Anhang 3 Kapitel 1 ist anzuwenden.