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Dokument-ID: 168768
4. Abschnitt
Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 2004 (K-AWO)
4. Abschnitt
Erfassen von Abfällen
§ 15. Entsorgung durch Rückgabe
Besteht eine durch Rechtsvorschriften angeordnete Verpflichtung zur Rücknahme oder Rückgabe von Abfällen, so ist die nach diesem Gesetz in Betracht kommende Entsorgung von Abfällen nicht zulässig.