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Neu Dokument-ID: 933585

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 4

Messung von Temperatur und anderen Parametern

  1. Es sind Verfahren zur Überwachung der für den Abfallverbrennungs- bzw. Mitverbrennungsprozess relevanten Parameter und Bedingungen anzuwenden.
  2. In der von der zuständigen Behörde erteilten Genehmigung oder in den dieser beigefügten Bedingungen müssen Anforderungen an die Temperaturmessung festgelegt werden.
  3. Das Funktionieren von Geräten für die automatische Überwachung muss kontrolliert werden und jedes Jahr muss ein Überwachungstest durchgeführt werden.
  4. Die Ergebnisse der Temperaturmessung müssen aufgezeichnet und in angemessener Form dargestellt werden, damit die zuständige Behörde die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten genehmigten Betriebsbedingungen prüfen kann, und zwar nach Verfahren, die von der genannten Behörde festzulegen sind.