© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 933549

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

Artikel 30
Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern

idF ABl. L 54/2011 | Datum des Inkrafttretens 18.03.2011

Listen von Betrieben und Anlagen in Drittländern müssen gemäß den von der Kommission auf ihrer Website veröffentlichten technischen Spezifikationen in das TRACES-System aufgenommen werden.

Diese Listen müssen regelmäßig aktualisiert werden.