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Neu Dokument-ID: 933630

Vorschrift

Verordnung über tierische Nebenprodukte

Inhaltsverzeichnis

B. Thermo-Druck-Hydrolyse

1. Ausgangsmaterial

Für dieses Verfahren kann Material der Kategorien 2 und 3 verwendet werden.

2. Verarbeitungsmethode

Die Thermo-Druck-Hydrolyse ist gemäß den folgenden Verarbeitungsstandards durchzuführen:

  1. Die tierischen Nebenprodukte sind auf eine Kerntemperatur von mindestens 180 °C zu erhitzen und diese Temperatur ist mindestens 40 min ununterbrochen bei einem (absoluten) Druck von mindestens 12 bar zu halten, und zwar durch indirekte Bedampfung des biolytischen Reaktors;
  2. der Vorgang ist in einer Füllung durchzuführen, und das Material in dem Behälter ist ständig zu mischen; und
  3. die tierischen Nebenprodukte sind in einer Weise zu behandeln, dass die Anforderungen an Zeit, Temperatur und Druck gleichzeitig erfüllt sind.