Neu
Dokument-ID: 934703
Verordnung über tierische Nebenprodukte
KAPITEL III
ANFORDERUNGEN AN BESTIMMTES FISCHFUTTER UND BESTIMMTE FISCHKÖDER
| 1. | Tierische Nebenprodukte aus Fischen oder wirbellosen Wassertieren sowie daraus gewonnene Folgeprodukte, die zur Verfütterung an Zuchtfische oder andere Aquakulturarten bestimmt sind, müssen
|
| 2. | Die zuständige Behörde kann zur Verhütung unannehmbarer Risiken einer Übertragung von Krankheiten auf Mensch oder Tier Bedingungen für folgende Verwendungszwecke von Wassertieren sowie von wirbellosen Wasser- und Landtieren festlegen:
|