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Neu Dokument-ID: 384682

Georg Prchlik - Beate Weisser | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Anzeigepflicht beim Finanzamt

Innerhalb eines Monats ab Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit müssen die Tatsache der Aufnahme sowie der Standort des Unternehmens dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden. Diese Meldung kann entfallen, wenn sie bei der zuständigen Gewerbebehörde eingebracht wird. Das Finanzamt sendet nach Erhalt der Anzeige einen Fragebogen zu, welcher binnen vierzehn Tagen ausgefüllt und unterfertigt an das Finanzamt zu retournieren ist.

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