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Dokument-ID: 788104
2.1 Definition des Begriffes „Arbeitsgemeinschaft“ („ARGE“)
Im (hier ausschließlich interessierenden) Bereich der Wirtschaft versteht man unter dem Terminus „Arbeitsgemeinschaft“ (abgekürzt: „ARGE“) die organisierte Zusammenarbeit von mehreren rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen zum Zweck der Realisierung eines Projektes.