Verordnung über tierische Nebenprodukte
KAPITEL II
LISTEN DER REGISTRIERTEN UND ZUGELASSENEN ANLAGEN, BETRIEBE UND UNTERNEHMER
| 1. | Zugang zu den Listen der registrierten und zugelassenen Anlagen, Betriebe und Unternehmer Um die Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung aktueller, den anderen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zugänglicher Listen registrierter und zugelassener Anlagen, Betriebe und Unternehmer zu unterstützen, richtet die Kommission eine Website mit Links zu den nach Nummer 2 Buchstabe a erstellten nationalen Websites der einzelnen Mitgliedstaaten ein. |
| 2. | Format nationaler Websites
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| 3. | Die Gestaltung der Hauptlisten, einschließlich der einschlägigen Informationen und Codes, erfolgt nach den technischen Spezifikationen, die die Kommission auf ihrer Website veröffentlicht. |