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Neu Dokument-ID: 1052459

Vorschrift

Immissionsschutzgesetz - Luft (IG-L)

Inhaltsverzeichnis

Teil 1: Umweltprüfung

Teil 1

1.

Merkmale des Programms, insbesondere in Bezug auf – das Ausmaß, in dem das Programm für Projekte und andere Tätigkeiten in Bezug auf Standort, Art, Größe und Betriebsbedingungen oder durch die Inanspruchnahme von Ressourcen einen Rahmen setzt,

–

das Ausmaß, in dem das Programm andere Pläne und Programme – einschließlich solcher in einer Planungs- oder Programmhierarchie – beeinflusst,

–

die Bedeutung des Programms für die Einbeziehung der Umwelterwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung,

–

die für das Programm relevanten Umweltprobleme, – die Bedeutung des Programms für die Durchführung der gemeinschaftsrechtlichen Umweltvorschriften.

2.

Merkmale der Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf

–

die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen,

–

den kumulativen Charakter der Auswirkungen,

–

den grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen, – die Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt (zB bei Unfällen),

–

den Umfang und die räumliche Ausdehnung der Auswirkungen (geographisches Gebiet und Anzahl der voraussichtlich betroffenen Personen),

–

die Bedeutung und die Sensibilität des voraussichtlich betroffenen Gebiets aufgrund folgender Faktoren:

–

besondere natürliche Merkmale oder kulturelles Erbe, – Überschreitung der Umweltqualitätsnormen oder der Grenzwerte,

–

intensive Bodennutzung,

–

die Auswirkungen auf Gebiete oder Landschaften, deren Status als national, gemeinschaftlich oder international geschützt anerkannt ist.