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Neu Dokument-ID: 677753

Vorschrift

Umweltförderungsgesetz (UFG)

Inhaltsverzeichnis

5a. Abschnitt
Internationale Klimafinanzierung

§ 48a. Ziel

idF BGBl. I Nr. 40/2014 | Datum des Inkrafttretens 13.06.2014

Ziel des österreichischen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung für Entwicklungs- und Schwellenländer ist es, einen Beitrag zur Stabilisierung der Konzentrationen von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu leisten, damit gefährliche oder nachteilige Auswirkungen des Klimawandels abzuwenden und hohe Kosten des Nicht-Handelns, die durch notwendige Anpassungs- und Schadensbehebungsmaßnahmen entstehen, zu vermeiden. Dieser Beitrag soll im Einklang mit der Strategie Österreichs zur internationalen Klimafinanzierung effektiv, effizient, transparent und in Kohärenz mit nationalen Maßnahmen erfüllt werden und Vereinbarungen auf internationaler Ebene und auf der Ebene der Europäischen Union umsetzen.

(BGBl. I Nr. 40/2014)