Neu
Dokument-ID: 1264474
KAPITEL VII
Artikel 35
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
KAPITEL VII
KONFORMITÄT VON VERPACKUNGEN
Artikel 35
Prüf-, Mess- und Berechnungsmethoden
Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität von Verpackungen mit den Anforderungen, die in oder gemäß den Artikeln 5 bis 12 und den Artikeln 24 und 26 festgelegt sind, werden Prüfungen, Messungen und Berechnungen unter Verwendung zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden durchgeführt, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen und deren Ergebnisse als mit geringer Unsicherheit behaftet angesehen werden.