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Neu Dokument-ID: 282059

Christoph Rechberger - Martina Peric - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.1 Allgemeines

Im Gegensatz zum Asset Deal kommt beim Share Deal nicht zu einer Änderung des Unternehmensträgers, lediglich die Gesellschafter ändern sich. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise entspricht der Kauf von 100 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft dem Kauf des Unternehmens. Während beim Asset Deal die einzelnen Wirtschaftsgüter übertragen werden, kommt es beim Share Deal zur Übertragung der Anteilsrechte am Unternehmensträger. Dementsprechend stellen sich keine sachenrechtlichen Fragen. Da bei einem reinen Share Deal lediglich die Anteile am Rechtsträger übertragen werden und es zu keiner Änderung des Unternehmensträgers kommt, gelten hier die allgemeinen Haftungsvorschriften.

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