6.4.2 Das Formblatt der Bundeswettbewerbsbehörde
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat auf ihrer Website (www.bwb.gv.at) ein Formblatt für die Anmeldung von Zusammenschlüssen veröffentlicht. Dieses Formblatt ist rechtlich nicht verbindlich. Die Verwendung des Formblattes empfiehlt sich jedoch für die Anmelder nicht zuletzt deshalb, weil die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen auch dann berechtigt sind, einen Prüfungsantrag zu stellen, wenn die Anmelder nicht alle Informationen und Unterlagen vorgelegt haben, die erforderlich sind, um den Zusammenschluss beurteilen zu können. Um eine möglichst rasche Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens zu erreichen und die Stellung von fristwahrenden Prüfungsanträgen durch die Amtsparteien zu vermeiden, empfiehlt es sich daher – wie dies in der Praxis auch geschieht –, dass die Anmelder ihre Zusammenschlussanmeldungen nach dem Formblatt der Bundeswettbewerbsbehörde gestalten.