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Dokument-ID: 285230
4.2 Zivilverfahren
Beim Unternehmenskauf ieS erfolgt der Übergang der Rechte und Pflichten im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Jeder einzelne Gegenstand, der auf den Erwerber übertragen werden soll, muss vom Veräußerer gesondert übergeben werden.