10.2 Gesellschaftsrecht und Familienunternehmen
Die Rechtsform ist für ein Familienunternehmen vorerst unerheblich. Daher ist es naheliegend und verständlich, dass es kein eigenes Gesetz für Familienunternehmen und kein gesondertes Familienunternehmensrecht gibt. Die gesellschaftsrechtlichen Normen sind neutral, unterliegen aber bestimmten gesetzgeberischen Leitbildern. Beispielsweise ist die Aktiengesellschaft auf Publikumsgesellschaften mit wechselndem Gesellschafterkreis ausgerichtet, allerdings geht auch das GmbH-Recht nicht auf die Besonderheiten eines Familienunternehmens ein (Kalss/Probst, GesRz 2013, 115).
Der Sonderstatus von Familienunternehmen ist in Österreich noch nicht ausreichend erkannt worden, weshalb Gesetze auch kaum auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Erfordernisse von Familienunternehmen eingehen. So steht beispielsweise der notwendigen – formellen – Flexibilität einer Familien-AG mit überschaubarer Gesellschafteranzahl die starre Satzungsstrenge entgegen, die sich nur bei Publikumsgesellschaften rechtfertigen lässt jedenfalls (Kalss/Probst, Familienunternehmen 2014, VWT 2014, 39):