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Dokument-ID: 282742
1.3 Betriebsübergang und Arbeitsverhältnis
Für Arbeitnehmer, die unter den Anwendungsbereich der §§ 3 ff AVRAG fallen, führt ein Betriebsübergang dazu, dass der Erwerber in ihre Arbeitsverhältnisse mit allen Rechten und Pflichten automatisch eintritt, ohne dass dies vom Willen der am Betriebsübergang Beteiligten (Arbeitnehmer, Veräußerer und Erwerber des Betriebes) abhängig wäre.