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Dokument-ID: 283213
1.3.2 Veräußerung des ganzen Betriebes und eines Teilbetriebes aus Sicht des Veräußerers
Veräußerungsgewinn im Allgemeinen
Definition
Unter Veräußerungsgewinn wird bei einem Asset Deal gem § 24 Abs 2 EStG der Betrag verstanden, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Betriebsvermögens oder den Wert des Anteils am Betriebsvermögen übersteigt. Der Veräußerungsgewinn ergibt sich daher aus der folgenden vereinfachten Rechnung: